In folgenden Fällen ist ein Bezug deines Freizügigkeitsguthabens möglich:
- Fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (59 respektive 60)
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Wohneigentumsförderung (WEF)
- Wegzug ins Ausland
- Ordentliche Pensionierung