Schweizer BürgerInnen bestellen die jeweiligen Ausweise (Personenstands-, Familien-, Partnerschaftsausweis) beim Zivilstandsamt des Heimatortes.
Personen, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, bestellen diese Ausweise beim Zivilstandsamt ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts bzw. beim Zivilstandsamt des letzten Wohnsitzes.
Eine Wohnsitzbestätigung/Anmeldebestätigung/Abmeldebestätigung ist in jedem Fall (unabhängig vom Bürgerrecht) auf der Gemeinde des jeweiligen Wohnortes anzufordern.
Der Erbschein oder der Ausweis über den registrierten Familienstand des verstorbenen Vorsorgenehmers sind auf dem kantonalen Erbschaftsamt einzuholen.