Ja. Gemäss Gesetz dürfen bis zu zwei Freizügigkeitskonti bzw. -policen eröffnet werden. Du darfst bei uns zwei Freizügigkeitskonti eröffnen, sofern deine Freizügigkeitsgelder aus zwei verschiedenen Vorsorgeplänen stammen (Obligatorium, Überobligatorium, 1e usw.).