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Weshalb soll ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?
- Du hast kurz- oder langfristig keine Erwerbstätigkeit (Unterbruch bei Stellenwechsel, Auslandaufenthalt, Arbeitslosigkeit, Sabbatical usw.).
- Du nimmst eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf und schliesst dich keiner Pensionskasse an.
- Du kannst bei der Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers nicht deine ganze bisher angesparte Freizügigkeitsleistung einbringen.
- Du verlässt die Schweiz definitiv (Auswanderung).
- Du erhältst im Rahmen eines Scheidungsverfahrens einen Teil des Vorsorgevermögens deines Ehepartners.
- Dein neues Einkommen liegt unterhalb der Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge (BV) von CHF 21'510.00.