Nein, eine Aufteilung von Guthaben auf einem 3a-Konto auf mehrere 3a-Konti ist gesetzlich untersagt. Einzig für Wohneigentum ist ein Teilbezug möglich. In allen anderen Fällen kann jeweils nur das gesamte Guthaben auf einmal bezogen werden. Möchtest du später Vorsorgeguthaben gestaffelt beziehen können, empfiehlt es sich mehrere 3a-Konti aufzubauen.