Solange das Vorsorge-3a-Guthaben in einem Vorsorge-3a-Depot oder -Konto angelegt ist, erfolgt keine Besteuerung von Einkommen oder Vermögen.
Verlässt du die Schweiz, fallen Quellensteuern an. Dabei profitierst du vom attraktiven Quellensteuervorteil des Kantons Schwyz (Sitz der Freizügigkeitsstiftung unseres Anbieters).
Bei anderen Auszahlungsgründen ist Folgendes zu beachten:
Bezug aufgrund Aufnahme von selbstständiger Erwerbstätigkeit: In der Schweiz fallen die entsprechenden Steuern des Wohnkantons an. Hast du deinen Wohnsitz im Ausland, kommt die attraktiv günstige Quellensteuer des Kantons Schwyz zum Zug (Sitz der Freizügigkeitsstiftung unseres Anbieters).
Bezug aufgrund Wohneigentumsförderung (WEF): In der Schweiz fallen die entsprechenden Steuern des Wohnkantons an. Hast du deinen Wohnsitz im Ausland, kommt die attraktiv günstige Quellensteuer des Kantons Schwyz zum Zug (Sitz der Freizügigkeitsstiftung unseres Anbieters).
Übertrag in eine andere Vorsorgeeinrichtung: Es fallen keine Steuern an. Steuern werden erst bei Auszahlung fällig.
Bezug aufgrund Pensionierung: In der Schweiz fallen die entsprechenden Steuern des Wohnkantons an. Hast du deinen Wohnsitz im Ausland, kommt die attraktiv günstige Quellensteuer des Kantons Schwyz zum Zug (Sitz der Freizügigkeitsstiftung unseres Anbieters). Hierbei ist zwingend zu beachten, dass nur der Gesamtbetrag bezogen werden kann (keine monatlichen Renten und keine Teilauszahlungen).