Nein, freiwillige Einlagen im Sinne von periodischen Einzahlungen sind gesetzlich nicht zulässig. Du kannst einzig Vermögenswerte von einer Pensionskasse in ein anderes Freizügigkeitskonto, eine andere Freizügigkeitspolice oder dein Vorsorge-3a-Konto respektive deine Vorsorge-3a-Police übertragen.