Ja. Ein Wechsel des Freizügigkeitsanbieters ist unter Berücksichtigung der bestehenden Kündigungsfristen zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Maximalanzahl der bestehenden Freizügigkeitskonti darf dabei aber zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Ja. Ein Wechsel des Freizügigkeitsanbieters ist unter Berücksichtigung der bestehenden Kündigungsfristen zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Maximalanzahl der bestehenden Freizügigkeitskonti darf dabei aber zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.