Irrtümliche Einzahlungen bis zum maximalen Säule 3a-Betrag können grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden.
So sind auch Rückzahlungen aus persönlichen Gründen oder wegen finanziellem Engpass leider nicht möglich.
Rückzahlungen sind nur aus folgenden Gründen möglich:
- Einzahlungen, die den Maximalbetrag überschreiten
- Effektive Doppelzahlungen (2x Maximalbetrag)
- Bankfehler
Diese Rückzahlung kannst du schriftlich per Post oder E-Mail (vorsorge3a@tellco.ch) in Auftrag geben. Bitte beachte, dass falls der Betrag in Wertschriften investiert wurde, ein vorgängiger Verkauf der Wertschriften, im Umfang des zu stornierenden Betrages notwendig ist. Für Rückzahlungen, welche nicht das laufende Steuerjahr betreffen, wird die Rückzahlungsaufforderung der Steuerbehörde benötigt.