Die Bescheinigung findest du insbesondere unter
- Übersicht / Vorsorge / Schnellzugriff «Steuerbescheinigungen», oder
- Übersicht / Profil / Dokumente
Die Bescheinigungen sind jeweils für das Vorjahr ab der zweiten Januarwoche des Folgejahres verfügbar.
Dies gilt auch für saldierte Konti/Portfolios und inaktive Vorsorgepläne.
Für Freizügigkeitsstiftung gibt es keine Steuerbescheinigung. Das Vorsorgeguthaben muss in der Schweiz nicht in der Steuerklärung angegeben werden.