- Fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (59 respektive 60 [Stand 2021])
- Spätestens fünf Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (69 respektive 70 [Stand 2021])
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Wohneigentumsförderung (WEF) inkl. Amortisierung der Hypothek
- Wegzug ins Ausland
- Einkauf in Pensionskasse