Ja, hier spielt es eine Rolle, wo dein Hauptwohndomizil zum Zeitpunkt der Auszahlung liegt.
Wenn es in der Schweiz ist, fallen die entsprechenden Steuern des Wohnkantons an, jedoch zu einem reduzierten Satz zum übrigen Einkommen.
Bei Domizil im Ausland wird bei der Auszahlung eine Quellensteuer erhoben. Im Kanton Schwyz (wo unsere Stiftungen den Hauptsitz haben) beträgt der Maximalsatz 4.80% (betragsabhängig).