Ich habe wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Muss ich mein Freizügigkeitskonto in die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers übertragen? 15. März 2022 16:07 Ja, du bist gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers einzubringen. Sende uns die Überweisungsdetails oder den Einzahlungsschein deiner neuen Pensionskasse per E-Mail an fzs@tellco.ch. Der Übertrag ist kostenlos. Verwandte Beiträge Kann ich mehrere Freizügigkeitskonti eröffnen? Wann kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen? Muss ich mein Freizügigkeitsvermögen versteuern? Welche Anlagestrategien kann ich wählen? Kann ich mein bestehendes Freizügigkeitsguthaben ganz einfach zu ePlix wechseln?